Regelungen des Kinobesuchs

BITTE BEACHTEN SIE:


• Gesundheit
Sie müssen gesund und frei von Symptomen (Husten, Schnupfen, Fieber, Halskratzen oder Atembeschwerden) sein und dürfen nicht mit infizierten Personen Kontakt gehabt haben.

• 3G Regelung
Es wird kein 3G Nachweis mehr benötigt

• Maskenpflicht bis zum Platz
Für alle Gäste gilt im gesamten Kinogebäude, bis zur Erreichung des Sitzplatzes die Maskenpflicht. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Es werden ausschließlich medizinische Masken wie OP-Masken oder FFP2-Masken akzeptiert.

• Desinfektion
Die Desinfektionsstation vor dem Verkaufsbereich sollte benutzt werden.
Eine Desinfektionsstation ist vor und nach dem Verkaufs-Bereich aufgestellt, sowie vor den Toiletten und den einzelnen Sälen.

• Mindestabstand
Wie auch in den Supermärkten, bitten wir Sie auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zu achten.
In den Sälen muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden, da Sie auf Ihren festen Plätzen sitzen und das Rex über eine Quell-Lüftung verfügt (siehe CoronaSchVO §13 Abs. 4 Satz 3). Zwischen den Besucher*innen ist jeweils ein freier Sitzplatz im Saal.

• Zu ihrer Sicherheit haben wir eine Quell-Lüftung in allen Sälen und 100-prozentige Frischluft.

• Im Verkaufs-Bereich werden wie gewohnt alle Produkte angeboten.

• Ausgang NUR über die Notausgänge
Um unnötige Kontakte zu vermeiden, dürfen Sie nach der Vorstellung den Saal nur über den Notausgang verlassen. Dieser ist mit einem roten Pfeil gekennzeichnet.